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Vorsorge­untersuchungen

Was die Krankenkasse zahlt

Die Früherkennung ist eine wichtige Voraussetzung zur erfolgreichen Behandlung einer ganzen Reihe von Erkrankungen. Jeder Krankenversicherte hat daher einen gesetzlichen Anspruch auf ganz bestimmte kostenlose Vorsorgeuntersuchungen. Doch was zahlt die Kasse und was nicht? Und in welchen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten dennoch, obwohl die Untersuchung nicht im Leistungskatalog enthalten ist?

Vorsorge ist ein wichtiger Baustein im Gesundheitssystem, denn viele chronische und potentiell lebensbedrohliche Krankheiten lassen sich verhindern oder könnenfrühzeitig erkannt und behandelt werden .Zu diesen Vorsorgemaßnahmen zählen Impfungen ebenso wie Gesundheits-Checks und Früherkennungsuntersuchungen. Es gibt Bonusprogramme und Erhöhungen von Zuschüssen durch Krankenkassen bei nachgewiesener regelmäßiger Vorsorge (z.B. das Bonusheft für Zahnersatz). Dies ist durch § 55 SGB V geregelt.

Präventionsmaßnahmen wie Gesundheits-Checks und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen Krankenkassen enthalten (§ 25 und § 26 SGB V). Die Kosten werden übernommen, sofern die Versicherten die im Leistungskatalog festgelegten Kriterien (z. B. Altersgrenzen, Zeitabstände) erfüllen. So können den „Gesundheits-Check-up" alle Männer und Frauen unter 35 einmalig in Anspruch nehmen und mit Beginn des 35. Lebensjahres alle drei Jahre in Anspruch Die Inhalte des Gesundheits-Check-ups umfassen eine Anamnese, eine körperliche Untersuchung, Blutuntersuchungen (z. B. auf Diabetes mellitus), Blutdruckmessungen und weitere Tests, die darauf abzielen, diese Krankheiten frühzeitig zu erkennen. Dies entspricht der G-BA-Richtlinie. Krebs-Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfallsje nach der statistischen Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung an das Erreichen eines bestimmten Lebensalters geknüpft. Für Männer gilt: Ab 45 Jahren steht ihnen jährlich jeweils eine Prostata- und Genitaluntersuchung zu. Frauen haben schon ab 20 Jahren Anspruch auf eine jährliche gynäkologische Untersuchung, inklusive eines Pap-Tests zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs, ab 30 Jahren kommt die Brustuntersuchung (Tastuntersuchung) hinzu.

Was muss man selbst zahlen?

Für die Vorsorgeuntersuchungen ist darüber hinaus ein Katalog an Leistungen festgelegt, der von den Versicherungen bezahlt wird. Die Darmkrebs-Vorsorge beispielsweise beinhaltet für Männer und Frauen ab 50 eine gezielte Beratung, die Tastuntersuchung des Enddarms sowie den Guajak-Test auf verborgenes Blut im Stuhl. Ab dem Alter von 55 Jahren können wahlweise auch zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren vorgenommen werden. Untersuchungen, die über diesen Katalog hinausgehen oder für die die Altersmindestgrenze nicht erreicht ist, müssen jedoch vom Versicherten selbst bezahlt werden. Sie fallen unter die so genannten Individuellen GesundheitsLeistungen (IGeL). Im Einzelfall können solche ergänzenden Untersuchungen empfehlenswert sein, etwa wenn in der Familie bestimmte Krankheiten gehäuft aufgetreten sind und der Betroffene sich Klarheit über sein eigenes Risiko verschaffen will. Allzu unkritisch sollte sich aber niemand für eine angebotene Individuelle Gesundheits-Leistung entscheiden, rät das Infozentrum für Prävention und Früherkennung (IPF) in Frankfurt.

Lassen Sie sich von Ihrem Arzt den konkreten Nutzen und eventuelle Risiken der Zusatzuntersuchung erläutern. Eine Entscheidung sollte nicht überstürzt getroffen werden, scheuen Sie sich auch nicht, im Zweifel einen anderen Arzt zu konsultieren. Haben Sie sich für die Selbstzahlerleistung entschieden, ist der Arzt verpflichtet, mit Ihnen einen schriftlichen Behandlungsvertrag abzuschließen, in dem auch die voraussichtlichen Kosten enthalten sein müssen. Die Honorarhöhe berechnet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte und ist daher jederzeit nachprüfbar.

Ein Ausnahmefall: der konkrete Verdacht

Als Vorsorgeuntersuchung gilt eine Untersuchung, wenn keine einschlägigen Beschwerden bestehen. Anders verhält es sich, wenn der Patient bereits über Beschwerden klagt oder der behandelnde Arzt Anhaltspunkte für eine Erkrankung hat, deren Abklärung er für notwendig hält. Dann ist die Untersuchung Bestandteil einer Behandlung und die für die Vorsorgeuntersuchungen vorgesehenen Bedingungen wie z.B. Altersgrenzen oder Zeitintervalle müssen nicht eingehalten werden. In diesem Fall zahlen die Krankenkassen auch spezielle Untersuchungen, etwa den PSA-Test zur Erkennung von Prostatakrebs, die in den Vorsorgerichtlinien nicht enthalten sind und von der Krankenversicherung normalerweise nicht übernommen werden.

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