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Mutterschutz bei Fehlgeburten ab Juni 2025

Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, wonach Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 13. Schwangerschaftswoche erlitten haben, Mutterschutz erhalten.

Mutterschutzzeiten bei Fehlgeburt

  • Ab der 13. SSW: 2 Wochen
  • Ab der 17. SSW: 6 Wochen
  • Ab der 20. SSW: 8 Wochen = regulärer Schutz

Bislang mussten sich Betroffene krankschreiben lassen, um die psychischen und emotionalen Belastungen der Fehlgeburt verarbeiten zu können. Sie konnten bisher den offiziellen Mutterschutz erst ab einer Fehlgeburt nach der 24. Schwangerschaftswoche (SSW) antreten. Das hat sich jetzt geändert.

Ab dem 1. Juni 2025 steht ihnen eine gesetzlich geregelte Regenerationszeit zu, die nach gestaffelt ist, je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten war.

Bisher gilt diese Regelung nur für Angestellte und Beamtinnen, nicht für selbständige Frauen.