Recht für Patienten
Rund um die Patientenverfügung

- Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ermöglicht es einer Person, ihre Wünsche hinsichtlich medizinischer Behandlungen schriftlich festzuhalten. Damit teilt der Patient den Ärzten mit, welche Maßnahmen er bevorzugt und welche er ablehnt. So kann beispielsweise festgelegt werden, dass keine künstlichen lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn keine Aussicht auf Heilung besteht. - Wer sollte eine Patientenverfügung anfertigen?
Eine Patientenverfügung ist freiwillig und nicht von der Art oder Schwere einer Erkrankung abhängig. Sie dient jedoch als wichtiges Mittel, um die eigene Selbstbestimmung zu wahren und medizinische Eingriffe nach den persönlichen Wünschen zu gestalten. Besonders Menschen, die befürchten, im Krankheitsfall nicht mehr selbst entscheiden zu können – wie etwa Schwerstkranke – sollten in Erwägung ziehen, ihre Vorstellungen schriftlich in einer Patientenverfügung festzuhalten. - Welche Form soll die Patientenverfügung haben?
Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass eine Patientenverfügung schriftlich verfasst sein muss. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie handschriftlich, am Computer erstellt oder mithilfe eines Formulars ausgefüllt wurde. Das Dokument muss den vollständigen Namen, die Unterschrift des Verfassers und das Datum enthalten. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, klar zu machen, dass der Verfasser sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt hat. Die Unterschrift oder der Stempel eines Arztes oder Anwalts, der beratend tätig war, kann die Verbindlichkeit und Ernsthaftigkeit der Patientenverfügung zusätzlich unterstreichen. - Was soll in der Patientenverfügung stehen?
Das zentrale Ziel einer Patientenverfügung ist es, dem Arzt im Ernstfall eine klare Orientierung zu geben. Daher sollten möglichst präzise Angaben gemacht werden, beispielsweise für welche Situationen die Verfügung gelten soll: den unmittelbaren Sterbeprozess, das Endstadium einer unheilbaren und tödlich verlaufenden Krankheit oder die Notwendigkeit künstlicher Ernährung bei fortgeschrittener Demenz. Allerdings kann der Arzt nicht uneingeschränkt verpflichtet werden, den Wünschen der Verfügung Folge zu leisten. Die rechtlichen Grenzen ergeben sich aus der aktuellen Gesetzgebung und der Rechtsprechung zur Sterbehilfe. Straffrei bleibt jedoch die sogenannte indirekte Sterbehilfe, bei der durch eine Schmerztherapie möglicherweise unbeabsichtigt eine Verkürzung der Lebenszeit eintritt. - Wie umfassend sind vorgefertigte Formulare?
Formulare können eine hilfreiche Grundlage und Inspiration für das Verfassen einer handschriftlichen Patientenverfügung sein. Es ist jedoch nicht empfehlenswert, ausschließlich ein Formular auszufüllen. Zum einen, weil bei vorgefertigten Vorlagen durch Dritte nachträglich Änderungen wie zusätzliche Kreuze leicht vorgenommen werden könnten. Zum anderen spiegelt ein Formular selten die individuellen Beweggründe, Erfahrungen und Überzeugungen wider. Daher ist es ratsam, die Formulierungen gemeinsam mit einem Arzt und einem Juristen zu erarbeiten. Patientenverfügungen, die lediglich auf vorgefertigten Formularen basieren, könnten unter Umständen von Ärzten oder Gerichten nicht als ausreichend verbindlich angesehen werden. - Was muss unbedingt bei den Formulierungen beachtet werden? Unklare Formulierungen wie „Ich möchte in Ruhe sterben“ oder der Wunsch nach „ärztlichem Beistand unter Ausschöpfung angemessener Möglichkeiten, solange eine realistische Aussicht auf ein erträgliches Leben besteht“, sollten vermieden werden. Auch Begriffe wie „würdevolle Behandlung“ sind zu vage und lassen viel Raum für Interpretation. Solche allgemeinen Aussagen werden oft weniger beachtet als präzise, konkrete Vorgaben, da sie keine klare Grundlage für die Beendigung bestimmter medizinischer Maßnahmen bieten. Daher ist es entscheidend, die Patientenverfügung so detailliert wie möglich zu formulieren. Voraussetzung dafür ist eine intensive Auseinandersetzung mit medizinischen Optionen und deren Konsequenzen. Das Bundesministerium der Justiz stellt hierzu umfassende Informationen bereit. Eine fachkundige Beratung durch einen Arzt oder Juristen kann dabei helfen, potenzielle Widersprüche zu vermeiden. Verfasser sollten klar darlegen, in welchen spezifischen Situationen die Verfügung gelten soll und welche medizinischen Maßnahmen sie sich in diesen Fällen wünschen oder ablehnen.
- Wo soll die Patientenverfügung aufbewahrt werden?
Damit Ärzte im Ernstfall von einer Patientenverfügung Kenntnis erhalten, sollte ein Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Originalverfügung auf einem Kärtchen in der Brieftasche mitgeführt werden. Die Verfügung selbst kann sicher zu Hause aufbewahrt werden, jedoch ist es ratsam, mehrere Kopien anzufertigen. Angehörigen kann eine Kopie mit der Information über den Standort des Originals ausgehändigt werden.
Alleinstehende sollten berücksichtigen, dass ihre Verfügung möglicherweise nicht rechtzeitig gefunden wird, wenn niemand Zugang zur Wohnung hat. In solchen Fällen bietet es sich an, die Patientenverfügung bei einer zentralen Stelle zu hinterlegen, z.B. die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. - Soll eine Patientenverfügung regelmäßig erneuert werden?
Es wird empfohlen, die Patientenverfügung alle zwei Jahre zu überprüfen, ihre Aktualität zu bestätigen und sie durch Unterschrift und Datum zu erneuern. Veränderungen in persönlichen Werten, Erfahrungen mit Krankheiten oder neue Entwicklungen in der Medizin können dazu führen, dass die eigenen Vorstellungen angepasst werden. Daher ist eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll, idealerweise begleitet von Gesprächen mit Fachleuten. Es ist wichtig zu wissen, dass eine Patientenverfügung jederzeit geändert oder widerrufen werden kann. - Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung und einer Patientenvollmacht?
In einer Patientenverfügung richtet sich der Betroffene direkt an seine Ärztinnen und Ärzte, um seine Wünsche für medizinische Behandlungen festzulegen. Im Gegensatz dazu beauftragt er in einer Patientenvollmacht eine Vertrauensperson, diese Wünsche den Ärzten mitzuteilen und durchzusetzen. Eine Vorsorgevollmacht geht jedoch über die medizinischen Belange hinaus: Sie umfasst auch finanzielle Angelegenheiten wie Bankgeschäfte, Rente, Steuern, Versicherungen und andere vertragliche Verpflichtungen. Mit einer Vorsorgevollmacht wird festgelegt, wer im Ernstfall diese Aufgaben übernimmt. Eine oder mehrere Vertrauenspersonen handeln dabei im Namen des Vollmachtgebers und treffen Entscheidungen für ihn. Es wird empfohlen, eine Patientenverfügung stets mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren. - Warum ist zusätzlich eine Patientenvollmacht empfehlenswert?
Wenn keine Vollmacht vorhanden ist, bestellt der Vormundschaftsrichter einen Betreuer, den er als geeignet erachtet. Dieser Betreuer könnte im schlimmsten Fall eine völlig unbekannte Person sein. Zudem muss zunächst ein Antrag auf Betreuung gestellt werden, was Wochen in Anspruch nehmen kann. Wer hingegen eine Patientenvollmacht erstellt, stellt sicher, dass sein Vertreter schnell rechtlich handlungsfähig wird und ein Betreuungsverfahren dadurch unnötig wird.
Zusätzlich zur Patientenverfügung und der Patientenvollmacht existiert die Betreuungsverfügung. Diese wird an das Betreuungsgericht gerichtet und bestimmt, welche Person im Falle einer Krankheit als Betreuer fungieren soll, falls die betroffene Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr eigenständig regeln kann.
Quelle: Bundesjustizministerium „Vorsorge und Betreuungsrecht“